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Parteien

Die Kontrahenten eines Zivilprozesses werden als Parteien bezeichnet. Parteien in einem Zivilprozess sind also diejenigen Personen, von welchen und gegen welche die staatliche Rechtsschutzhandlung im eigenen Namen begehrt wird. Die anspruchstellende Partei heißt Kläger, die Gegenseite nennt sich Beklagter.

Es kommt vor, dass der Beklagte eines Prozesses seinerseits zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kläger durchsetzen will. In bestimmten Fällen kann der Beklagte innerhalb des bereits anhängigen Prozesses ebenfalls Klage erheben, dies nennt man Widerklage. In diesem Fall wird der Kläger gleichzeitig auch Widerbeklagter und der Beklagte gleichzeitig auch Widerkläger.

Weiter Informationen finden Sie in der Rubrik

Service - Hinweise für Kläger und Beklagte in Zivilprozessen

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