Suchfunktion

Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Die Zivilabteilung des Landgerichtes Karlsruhe besteht aus:

  • Kammern für erstinstanzliche Streitigkeiten (Streitwert über EUR 5.000, sofern keine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichtes - etwa für Wohnraummietstreitigkeiten - besteht),
  • Berufungs- und Beschwerdekammern (Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte),
  • Kammern für Handelssachen (Spezialgericht für Prozesse der Wirtschaft, besetzt auch mit ehrenamtlichen Handelsrichtern).

Die Strafabteilung des Landgerichtes Karlsruhe besteht aus:

  • Großen Strafkammern/Schwurgericht (erste Instanz für besonders schwere Straftaten),
  • Kleinen Strafkammern (Rechtsmittelinstanz gegen Urteile der zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichte - Strafrichter und Schöffengericht),
  • Jugendkammern (Spezialgericht für Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende),
  • Strafvollstreckungskammern.

Details entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts erstreckt sich über die Bezirke der Amtsgerichte in Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Maulbronn, Pforzheim und Philippsburg und umfasst damit das Gebiet der Städte Karlsruhe und Pforzheim sowie der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis mit insgesamt etwa 1 Million Einwohnern.

Zur örtlichen Zuständigkeit finden Sie auch in den Content-Blocks rechts auf dieser Seite Hinweise.

Fußleiste